Biosphärenpark Volksschule 5582 St. Michael im Lungau
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Die Schule ist ein Lebensraum, in dem wir viele Stunden am Tag gemeinsam verbringen. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert, dass bestimmte Regeln eingehalten werden und dass jeder Verantwortung für sein Handeln übernehmen muss.

  1. Der Unterricht beginnt um 7:25 Uhr.
  2. Die Beaufsichtigung der Schüler/innen beginnt um 7:10 Uhr. Fahrschüler werden ab 6:55 Uhr in der Aufsichtsklasse beaufsichtigt.
  3. Die Garderobe wird umgehend verlassen. Klassen werden von den Schüler/innen mit Hausschuhen betreten, die stets zu tragen sind.
  4. Die Frühaufsicht in der Garderobe und die Aufsicht in den Stockwerken bzw. auf dem Pausenhof, in der Früh und in der großen Pause sind laut Aufsichtsplan geregelt.
  5. In den kleinen Pausen werden die Schüler/innen vom/von der Klassenlehrer/in beaufsichtigt.
  6. Die Schüler/innen verbringen die Bewegungspause (große Pause) auf dem Pausenhof. Danach gehen sie unverzüglich in die Klasse.  Beim Jausnen bleiben alle auf ihrem Platz.
  7. Handys, Handyuhren und Computerspiele bleiben während des Unterrichts in der Schultasche. Bei Nichtbeachtung sind diese Gegenstände beim Klassenlehrer abzugeben und von den Eltern abzuholen.
  8. In den Klassen tragen wir keine Kappen oder andere Kopfbedeckungen.
  9. Das Kauen von Kaugummi ist im Schulhaus und Pausenhof verboten.
  10. In den Klassen und in der Garderobe ist Ordnung zu halten.
  11. Wir achten auf richtige Mülltrennung.
  12. Fenster werden nur geöffnet, wenn ein/e Klassenlehrer/in anwesend ist.Im Schulhaus sind unnötiger Lärm, Laufen und Raufen untersagt.
  13. Klassen, die das Schulhaus zu Unterrichtszwecken (z.B. Bibliothek, Lehrausgang…) verlassen, melden sich vorher bei der Schulleiterin ab.
  14. Während der Schulzeit und in den Pausen dürfen die Schüler/innen das Schulgelände nur mit Erlaubnis des/r Lehrers/in verlassen.
  15. Zur Schonung der Wände werden Zeichnungen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen aufgehängt.
  16. Für die Schule wurde ein eigener Brandschutzplan erlassen.Jährlich wird eine Brandschutzübung durchgeführt.
  17. Sämtliche Einrichtungen der Schule sind vorsichtig zu behandeln. Wir verlassen alle Räume, Toiletten und Gänge stets sauber. Für mutwillige Schäden haften die Eltern.
  18. Der/die Klassenlehrer/in begleitet die Schüler/innen nach Unterrichtsende in die Garderobe und beaufsichtigt sie, bis sie sich verabschiedet haben.
  19. Im gesamten Schulhaus und im Pausenhof gilt ein Hundeverbot - ausgenommen Therapiehunde.
  20. Nichtraucherschutzgesetz: Seit 1. Juli 2018 ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände ausnahmslos für alle Personen ausdrücklich verboten. (§12 Abs.1 Z 3 Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz)
  21. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Geld oder Wertgegenständen.
  22. Um ein freundliches, vertrauensvolles Klima zu schaffen, begegnen wir einander stets respektvoll und höflich. Wir legen großen Wert auf Grüßen, Bitten, Danken und einander Helfen.
  23. Lehrer und Eltern begleiten die Schüler/innen zu höflichen und respektvollen Umgangsformen.

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